Der/die Mieterin verpflichtet sich, den gemieteten Artikel sorgfältig zu behandeln und nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden.
Bei unsachgemässer Handhabung, grober Fahrlässigkeit oder offensichtlich übermässigem Verschleiss wird der volle Neupreis des Produkts in Rechnung gestellt.
Tritt während der Mietdauer ein Defekt auf, ist dieser umgehend zu melden. Bei technischen Problemen ohne Fremdeinwirkung (z. B. Material- oder Elektronikfehler) wird gemeinsam eine Lösung gesucht.